Bio Zertifizierung

 Veras VitaminReich GmbH & Co. KG ist ein EU-zugelassener und biozertifizierter Betrieb.

EU-Zugelassener Betrieb nach EG-Verordnung

Veras VitaminReich GmbH & Co. KG ist nach Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 853/2004 als EU-zugelassener Betrieb zertifiziert, wie mit untenstehendem Zertifikat des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit bestätigt wird.

Was wird im Rahmen der EU-Zertifizierung geprüft?

Insbesondere die nachfolgenden Punkte werden bei einer EU-Zulassung genauestens geprüft:

  • Umsetzung des geltenden Lebensmittelrechts
  • Einwandfreier baulicher Zustand der Betriebsstätte
  • Trennung reiner und unreiner Tätigkeiten
  • Hygieneschleuse
  • HACCP-System (Hazard Analysis and Critical Control Points) mit Gefahrenanalyse und laufenden Kontrollen
  • Einsatz eines HACCP-Beauftragten
  • Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter
  • Reinigung und Desinfektion
  • Schädlingsüberwachung
  • Mikrobiologische Prüfungen
  • Konzept für Rückverfolgbarkeit
  • Alarm- und Notfallplanung
Abcert_Logo

Biozertifiziert durch ABCERT, DE-ÖKO-006

Die ABCERT AG ist eine nach EN 17065 akkreditierte und führende Öko-Kontrollstelle in Deutschland. Nachweis über die erfolgreiche Zertifizierung von Veras VitaminReich GmbH & Co. KG durch ABCERT ist mit untenstehendem Zertifikat erbracht. Zertifikat gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und der Verordnung (EG) Nr. 889/2008:

Was wird im Rahmen der Biozertifizierung geprüft?

Insbesondere die nachfolgenden Punkte werden bei einer Biozertifizierung genauestens geprüft:

  • Eignung der Betriebsstätte (Küche, Trocken-, Kühl- und Tiefkühllager)
  • Betriebsabläufe hinsichtlich Warenflüsse und deren Trennung
  • Wareneingangs- und -ausgangsdokumentation
  • Kennzeichnung und Bewerbung des eigenen Bio-Angebots
  • Bio-Zertifikate der Lieferanten

Ist bio gleich bio?

Wann darf ein Caterer eigentlich mit „Bio“, „Öko“ und Bio Siegel werben?

Wichtige Information zu Ihrer Sicherheit und der Ihrer Schützlinge:

Wer wie wir als Caterer mit Begriffen und Formulierungen wie „Bio“, „Öko“ oder „(kontrolliert) biologisch“, „(kontrolliert) ökologisch“ und z. B. dem sechseckigen nationalen deutschen Bio-Siegel als gesetzlich geschütztes Zeichen werben will, muss sich und sein Unternehmen mit aufwendigen Prüfungen durch eine entsprechende Öko-Kontrollstelle regelmäßig zertifizieren lassen. In unserem Fall ist dies die Öko-Kontrollstelle ABCERT.

Hierbei gelten strenge Vorschriften, die der Caterer auch dann beachten muss, wenn er selbst nicht Erzeuger von Bio Produkten ist, sondern diese zugeliefert bekommt und weiterverarbeitet. Bei der Werbung, auch beim Internetauftritt, hat der Caterer, sofern er biozertifiziert ist, vor allem den Code der ihn zertifizierenden Öko-Kontrollstelle zwingend zu benennen. Für uns lautet dieser DE-ÖKO-006.


(Amtsblatt der Europäischen Union, VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen)

Es ist also in keinem Fall ausreichend, sich als Caterer lediglich auf die Zertifizierungen der ihn beliefernden Bio Produzenten berufen zu wollen. Daher empfiehlt es sich, immer auf den schriftlichen Nachweis der für den Caterer aktuellen gültigen Bio- oder Öko-Zertifizierung zu bestehen, da diese jeweils nur befristet erteilt wird und regelmäßig zu erneuern ist.


Fazit: Das (unautorisierte) Anbringen eines Bio Siegels auf der Webseite, oder das (unautorisierte) Nutzen von Begriffen wie „Bio“ oder „Öko“, macht noch keinen Bio Caterer.

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